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Verffentlicht: Feb 5, 2012 von admin Unter: Archiv

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Abo-Fallen

Verffentlicht: Apr 4, 2012 von admin Unter: News

Bundestag beschließt Gesetz gegen Abzockseiten.

Im Internet geschlossene Kaufverträge sind nur gültig, wenn Kosten und Bestellvorgang transparent waren. Eindeutige Schaltflächen sollen Kunden nun vor Betrug schützen.

Das Gesetz will damit sogenannte Abofallen bekämpfen. Das sind Seiten, die beispielsweise mit einem IQ-Test Kunden anlocken. Diese geben dann ihren Namen und ihre Adresse in dafür vorgesehene Felder ein – in dem Glauben, anschließend ihr Testergebnis kostenlos zugeschickt zu bekommen. Tatsächlich aber erhalten sie anschließend eine Rechnung mit dem Hinweis, sie hätten das Produkt schließlich bestellt. Solche verdeckten Kaufverträge sollen nun nicht mehr möglich sein. Schon jetzt sind die Netzläden vieler seriöser Anbieter so organisiert, dass sie dem Gesetz genüge tun. Die meisten nutzen dafür sogenannte Warenkörbe, in denen aufgelistet wird, welche Produkte ein Kunde gerade zu welchem Preis bestellt. Die Schaltflächen zum abschließenden Bestellen heißen bislang beispielsweise "zur Kasse gehen" oder "Bestellung abschicken". Mit Inkraftreten des Gesetzes müssen sie umbenannt werden und Begriffe wie "kaufen" oder eben "zahlungspflichtig bestellen" zeigen.Verbraucherverbände hoffen, dass die hinterhältige Geschäftsidee der untergejubelten Verträge damit erledigt ist. Die hat erhebliche Ausmaße angenommen. So schätzt die Verbraucherzentrale Bundesverband, dass aufgrund von Abofallen monatlich 22.000 Beschwerden bei deutschen Verbraucherzentralen eingehen.

Datum 02.03.2012 - 14:01 Uhr 

Quelle ZEIT ONLINE 

 

 


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