Bundestag beschließt Gesetz gegen Abzockseiten.
Im Internet geschlossene Kaufverträge sind nur gültig, wenn
Kosten und Bestellvorgang transparent waren. Eindeutige Schaltflächen sollen
Kunden nun vor Betrug schützen.
Das Gesetz will damit sogenannte Abofallen bekämpfen. Das sind Seiten, die
beispielsweise mit einem IQ-Test Kunden anlocken. Diese geben dann ihren Namen
und ihre Adresse in dafür vorgesehene Felder ein – in dem Glauben, anschließend
ihr Testergebnis kostenlos zugeschickt zu bekommen. Tatsächlich aber erhalten
sie anschließend eine Rechnung mit dem Hinweis, sie hätten das Produkt
schließlich bestellt. Solche verdeckten Kaufverträge sollen nun nicht mehr möglich sein. Schon
jetzt sind die Netzläden vieler seriöser Anbieter so organisiert, dass sie dem
Gesetz genüge tun. Die meisten nutzen dafür sogenannte Warenkörbe, in denen
aufgelistet wird, welche Produkte ein Kunde gerade zu welchem Preis bestellt.
Die Schaltflächen zum abschließenden Bestellen heißen bislang beispielsweise
"zur Kasse gehen" oder "Bestellung abschicken". Mit Inkraftreten des Gesetzes müssen sie umbenannt werden und Begriffe wie
"kaufen" oder eben "zahlungspflichtig bestellen" zeigen.Verbraucherverbände hoffen, dass die hinterhältige
Geschäftsidee der untergejubelten Verträge damit erledigt ist. Die hat
erhebliche Ausmaße angenommen. So schätzt die Verbraucherzentrale Bundesverband, dass aufgrund
von Abofallen monatlich 22.000 Beschwerden bei deutschen Verbraucherzentralen
eingehen.
Datum 02.03.2012 - 14:01 Uhr
Quelle ZEIT ONLINE